Unterschrifts­beglaubigungen

Die Beglaubigung Ihrer Unterschrift ist die schlichteste Amtstätigkeit des Notars: er bestätigt, daß Sie die Unterschrift unter einem Dokument in seiner Gegenwart geleistet oder anerkannt haben.

Der Beglaubigungsvermerk des Notars stellt ein amtliches Zeugnis über die Echtheit der Unterschrift und die Identität des Unterschreibenden dar. Diese Beglaubigung ist einerseits für die Erfüllung privatrechtlicher Formerfordernisse wichtig, andererseits zur Erbringung des Beweises Ihrer Urheberschaft. Die Beglaubigung der Unterschrift durch den Notar begründet die volle Beweiskraft für alle möglichen Beweiszwecke.

So benötigen Sie die Beglaubigung Ihrer Unterschrift etwa für den Löschungsantrag einer Grundschuld oder einer Hypothek, mit denen Ihr Grundstück belastet ist. Ebenfalls ist eine Unterschriftsbeglaubigung erforderlich, wenn Sie mit einer Erklärung eine Erbschaft ausschlagen wollen. Daneben beglaubigen wir Unterschriften auch zur Anmeldung beim Vereinsregister und beim Handelsregister.

Sie können uns zur Beglaubigung Ihrer Unterschrift nach telefonischer Voranmeldung gerne auch kurzfristig aufsuchen.

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