UNSER
SELBST-
VERSTÄNDNIS
Wir sehen uns den althergebrachten und unverrückbaren Grundsätzen des Notaramtes verpflichtet. Diese sind:
- Neutralität im Interessenwiderspruch
- Verschwiegenheit gegenüber jedermann
- Unabhängigkeit von Partikularinteressen
- Ausgewogenheit der Rechtsgestaltung
Kompetenz im Fachlichen und Empathie im Menschlichen sind daneben unerlässlich. Dies sind für uns die Voraussetzungen für eine qualifizierte und dem Gemeinwohl dienende notarielle Tätigkeit.
UNSERE
HISTORIE
In Deutschland ist der Zugang zum Notarberuf nicht frei, es werden immer nur so viele Notare bestellt, wie es den Erfordernissen einer geordneten Rechtspflege entspricht. Das bedeutet: Ein üblicher Weg zur Erlangung eines Amtssitzes ist die Nachfolge. So auch bei Hahn & Terner:
1998
Dr. Christoph Hahn tritt die Amtsnachfolge des Notars Georg Kolkmann (Notar in Neuss von 1963 bis 1998) an.
2012
Dr. Paul Terner wird Amtsnachfolger der Notare Dr. Gerhard Pieper (Notar in Neuss von 1980 bis 2011) und Dr. Werner Bongartz (Notar in Neuss von 1930 bis 1980).
Alle Urkunden unserer Amtsvorgänger werden von uns amtlich verwahrt und sind für Sie jederzeit einsehbar. Gerne stehen wir Ihnen auch für diesbezügliche Fragen zur Verfügung.