Grundstücks­recht

Verträge, durch die ein unbebautes Grundstück, ein bebautes Grundstück oder eine Eigentumswohnung ver- oder gekauft werden sollen, haben in aller Regel eine hohe wirtschaftliche Bedeutung und müssen daher nach dem Gesetz notariell beurkundet werden. 

Diese strenge Formvorschrift soll dreierlei gewährleisten: die Sachgerechtigkeit der Vertragsgestaltung, die Zuverlässigkeit der Dokumentation der Grundstückstransaktion und den Schutz vor übereiltem Handeln. Der zur Grundstücksübereignung erforderliche Vertrag wird von uns anhand Ihrer Angaben und Vorstellungen vorbereitet und Ihnen rechtzeitig vor der Beurkundung als Entwurf zugesandt. Ziel eines jeden Vertragsentwurfs ist es, die unterschiedlichen, manchmal auch gegenläufigen Interessen der Vertragsbeteiligten einem ausgewogenen und wirtschaftliche Risiken vermeidenden Ausgleich zuzuführen.

Zeitgleich mit der Vorbereitung des Vertrags werden, soweit es zur Realisierung des Vorhabens erforderlich ist, in Zusammenarbeit mit Ihrem Kreditinstitut die notwendigen Hypotheken- und Grundschuldbestellungsurkunden erstellt. Unmittelbar nach der Beurkundung wird die weitere Bearbeitung und Abwicklung des Kaufvertrags von uns und unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern eingeleitet. Schließlich veranlassen wir den Vollzug des Vertrags durch Beantragung der Umschreibung des Eigentums beim Grundbuchamt und überprüfen abschließend die Tätigkeit des Grundbuchamts auf seine Richtigkeit.

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