Gesetzliche Berufsbezeichnung Das Amt und die gesetzliche Berufsbezeichnung „Notar“ wurden jeweils in der Bundesrepublik Deutschland (Land Nordrhein-Westfalen) verliehen.
Berufsordnung Unsere berufsrechtlichen Regelungen – die Bundesnotarordnung (BNotO), das Beurkundungsgesetz (BeurkG) und das Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) – finden Sie stets aktuell auf der Homepage der Bundesnotarkammer.
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